Zu den weiteren Beratungen über die Abschaffung der Sraßenausbaubeitragssatzung (StrABS) erklärt Alexander Wille als Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion:

„Zur Abschaffung der StrABS ist eine entsprechende Kompensation im städtischen Haushalt zwingend erforderlich. Fehlt diese „Gegenfinanzierung“ wird der Haushalt durch die Kommunalaufsicht nicht genehmigt.

Kurzfristig ist die – auch rechtlich – fast einzige Möglichkeit zur Gegenfinanzierung die Erhöhung der Grundsteuer B in Celle. Dies würde nicht nur alle Grundbesitzer, sondern auch die allermeisten Mieter zusätzlich belasten.

Aktuell sind die Bürgerinnen und Bürger schon erheblich durch die Auswirkungen der enormen Inflation und steigenden Zinsen belastet. Aus diesem Grund schließt die CDU-Stadtratsfraktion die Erhöhung der Grundsteuer B zur Abschaffung der StrABS kategorisch aus. Wir setzen uns dafür ein, die Abschaffung der StrABS aus dem nachhaltig konsolidierten Haushalt der Stadt zu finanzieren.

In der mittelfristigen Finanzplanung erwarten wir ausgeglichene Haushalte spätestens ab dem Jahr 2025, in dem sich bislang auch nur noch eine geringe Unterdeckung in vierstelliger Höhe zeigt.

Ein positives Haushaltsergebnis kann sich aber auch schon deutlich früher ergeben. Das ist dann der richtige Zeitpunkt zur Abschaffung der StrABS auf einer soliden und vernünftigen Basis ohne die Menschen in unserer Stadt zusätzlich zu belasten.

Bis dahin werden wir geeignete Maßnahmen vorschlagen, um die eventuell betroffenen Bürgerinnen und Bürger frei von Gebühren für Straßensanierungen zu halten.“